Getragene Socken, getragene Slips oder allgemein getragene Wäsche verkaufen – Gewerbeanmeldung nötig?

Beim Verkauf von getragenen Socken, getragenen Slips oder allgemein getragener Wäsche stellt sich oft die Frage, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Wer diese Artikel regelmäßig verkauft, betreibt eine gewerbliche Tätigkeit und muss daher ein Gewerbe anmelden.

Der Verkauf dieser besonderen Produkte kann lukrativ sein, aber es gibt rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen.

Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung

Beim Verkauf von getragenen Socken, Slips oder anderer getragener Wäsche stellt sich oft die Frage, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab, die im Folgenden erläutert werden.

Kriterien für ein Gewerbe

Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Gewinn ausgeübt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird.

  • Selbstständigkeit: Der Verkäufer handelt auf eigene Rechnung und Verantwortung.
  • Nachhaltigkeit: Die Tätigkeit wird regelmäßig und wiederholt ausgeübt.
  • Gewinnerzielungsabsicht: Es wird geplant, mit der Tätigkeit Gewinne zu erzielen.

Eine gelegentliche oder einmalige Tätigkeit erfüllt diese Kriterien in der Regel nicht. Werden jedoch regelmäßig und über einen längeren Zeitraum getragene Wäschestücke verkauft, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.

Abgrenzung Hobby von Gewerbe

Der Verkauf getragener Wäsche kann auch als Hobby betrachtet werden, wenn die Tätigkeit nicht regelmäßig und ohne Absicht zur Gewinnerzielung ausgeübt wird.

Ein Hobby ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Unregelmäßigkeit: Verkäufe finden nur sporadisch statt.
  • Geringe Einnahmen: Verkäufe dienen nicht hauptsächlich der Einkommenssicherung.
  • Persönliche Gründe: Die Tätigkeit wird aus persönlichem Interesse oder als Freizeitbeschäftigung betrieben.

Wenn jedoch die Absicht besteht, regelmäßig Gewinn zu erzielen, oder die Einnahmen eine bestimmte Grenze überschreiten, ist es nicht mehr als Hobby zu betrachten. Dies zieht eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung nach sich.

Der Anmeldeprozess

Die Anmeldung eines Gewerbes für den Verkauf getragener Wäsche ist ein notwendiger Schritt. Dieser Abschnitt erläutert die notwendigen Schritte, die zuständigen Behörden und die anfallenden Kosten und Gebühren.

Zuständige Behörden

Je nach Wohnort ist das Gewerbeamt oder das Ordnungsamt zuständig. In größeren Städten gibt es oft mehrere Anlaufstellen.

Die Adressen und Öffnungszeiten können auf der Website der Stadtverwaltung gefunden werden. Es empfiehlt sich, vorher einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

In ländlichen Gebieten ist das Verfahren meist einfacher und kann oft online erfolgen.

Kosten und Gebühren

Für die Gewerbeanmeldung fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Bundesland und Kommune, liegen aber in der Regel zwischen 10 und 60 Euro.

Die Zahlung erfolgt meist bar oder per Überweisung und muss bei der Anmeldung beglichen werden.

Fazit  

Möchtest du getragene Unterwäsche oder Fußbilder verkaufen, solltest du darauf achten, dies in unregelmäßigen Abständen zu tun. Hast du kein explizites System, sondern verkaufst deine getragenen Slips, Socken und mehr sporadisch aus persönlichem Interesse und als Freizeitbeschäftigung und diese Einkommensquelle stellt keine Haupteinnahmequelle dar, bist du vom Gewerbe befreit. Solltest du dir unsicher sein, kannst du bei deinem zuständigen Gewerbeamt um Rat fragen.